Auf die Rechtsmittel der weiteren Beteiligten zu 2 werden der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19. Januar 2015 und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28. Oktober 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.145,07 € festgesetzt.
I.
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