LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.09.2019
L 24 KA 47/16
Normen:
InsO § 35 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; BGB § 736;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 06.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 55/14

Vertragzahnsärztliche Honoraransprüche einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft in InsolvenzKündigung eines Gesellschaftsvertrages

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2019 - Aktenzeichen L 24 KA 47/16

DRsp Nr. 2020/5774

Vertragzahnsärztliche Honoraransprüche einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft in Insolvenz Kündigung eines Gesellschaftsvertrages

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 6. Juli 2016 abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; BGB § 736;

Tatbestand:

Im Streit sind Honoraransprüche einer Insolvenzschuldnerin, einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eröffnete mit Beschluss vom 2. Juli 2012 (36 f IN 2371/12) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Die Gesellschafter dieser GbR (Dr. S W, Dr. A R, Dr. R F, Dr. I P und K F) hatten alle ihren zahnärztlichen Praxissitz im Zulassungsbezirk der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin. Vertragsarztsitz dieser Gesellschaft war W in B.