Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 6. Juli 2016 abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit sind Honoraransprüche einer Insolvenzschuldnerin, einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eröffnete mit Beschluss vom 2. Juli 2012 (36 f
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