Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25. April 2013 und das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg vom 24. Mai 2012 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Verwalter in dem am 2. Oktober 2008 aufgrund eines Eigenantrags vom 17. Juli 2008 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der D. AG (nachfolgend: Schuldnerin).
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