Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Schwerin vom 15. Mai 2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.152,37 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger verfolgt im Zulassungsverfahren sein Rechtsschutzbegehren gegen den vom Beklagten verfügten Widerruf der Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilien, Darlehen und Investmentfonds weiter.
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