Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Beklagten.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 150.000,- EUR festgesetzt.
I.
1. Die Parteien - die dahinter stehenden Personen sind dem Senat teilweise aus anderen Rechtsstreitigkeiten bekannt - streiten um Geschäftsanteile an sechs Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die jeweils ein Medizinisches Versorgungszentrum im Sinne des §
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