Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2022 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 11.803,74 € festgesetzt.
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