BFH - Beschluss vom 05.07.2018
XI B 17/18
Normen:
AO § 130; InsO § 178 Abs. 3;
Fundstellen:
AO-StB 2018, 339
BFH/NV 2018, 1139
DZWIR 2018, 567
NZI 2018, 855
ZIP 2018, 1938
ZInsO 2018, 2300
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 24.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3807/15

Zulässigkeit des Einspruchs gegen einen nach vorausgegangener, widerspruchslose Festsetzung der Steuerschuld zur Insolvenztabelle übersandten Steuerbescheid

BFH, Beschluss vom 05.07.2018 - Aktenzeichen XI B 17/18

DRsp Nr. 2018/13342

Zulässigkeit des Einspruchs gegen einen nach vorausgegangener, widerspruchslose Festsetzung der Steuerschuld zur Insolvenztabelle übersandten Steuerbescheid

NV: Wenn weder der Insolvenzverwalter noch einer der Insolvenzgläubiger noch der Schuldner der Feststellung einer Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle widersprochen haben, ist die Feststellung zur Insolvenztabelle, die als Steuerfestsetzung wirkt, mit einem förmlichen Rechtsbehelf (Einspruch, Klage, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision) nicht mehr anfechtbar.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. November 2017 1 K 3807/15 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 130; InsO § 178 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb im Streitjahr (2007) einen Einzelhandel. Diesen Betrieb meldete sie Ende Februar 2008 wegen Betriebsaufgabe ab.

Durch Beschluss vom 31. März 2008 ... eröffnete das Amtsgericht (AG) X das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin und bestellte Herrn ... (A) zum Insolvenzverwalter.