Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 26. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 16. Juni 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Schuldners vom 25. März 2015 als unzulässig abgelehnt wird.
Der Schuldner trägt die Kosten der Rechtsbeschwerde.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.
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