Das Landgericht hat den Angeklagten wegen eines Vergehens der falschen Angaben über die Stammeinlage einer GmbH und wegen eines Vergehens der Untreue zum Nachteil einer GmbH zur Gesamtstrafe von zehn Monaten Gefängnis und zu Geldstrafen verurteilt. In einer Reihe weiterer Anklagepunkte (Betrug, Untreue, Konkursvergehen) hat ihn das Landgericht freigesprochen.
Gegen das Urteil haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Revision eingelegt. Beide rügen die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts.
A. Zur Revision des Angeklagten.
I. Verfahrensbeschwerde.
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