1Das Schlichtungsverfahren wird in deutscher Sprache geführt. 2Mit Zustimmung der Parteien kann die Verhandlung in einer anderen Sprache geführt werden, wenn die beteiligten Personen alle dieser Sprache mächtig sind.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|