(1) Die Gebühr für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor der anwaltlichen Gütestelle beträgt 65 Euro; kommt ein Vergleich zustande, beträgt sie 130 Euro. (2) 1Für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie Schreibauslagen steht der anwaltlichen Gütestelle eine Pauschale von 15 Euro zu. 2§
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|