10/3.5 Fallbeispiele

Autor: Sitter

Beispiel 1

Rechtsanwalt R stellt auftragsgemäß für die A-GmbH am 15.09.2015 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es bestehen Verbindlichkeiten von über 500.000 €. Die Insolvenzmasse beläuft sich bei Einreichung des Antrags auf 150.000 €. Das Insolvenzverfahren wird am 14.10.2015 eröffnet. Rechtsanwalt R vertritt die A-GmbH im Insolvenzverfahren. Das Verfahren wird am 14.08.2016 aufgehoben. Die Insolvenzmasse beläuft sich bei Beendigung des Verfahrens auf 170.000 €.

Rechtsanwalt R kann in diesem Fall nach § 28 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 1 GKG aus dem Wert der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens50)

folgende Gebühren berechnen:

1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3313 VV RVG

1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3317 VV RVG

zzgl. Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV RVG sowie Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG.

Beispiel 2