Autor: Sitter |
Beispiel 1Rechtsanwalt R stellt auftragsgemäß für die A-GmbH am 15.09.2015 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es bestehen Verbindlichkeiten von über 500.000 €. Die Insolvenzmasse beläuft sich bei Einreichung des Antrags auf 150.000 €. Das Insolvenzverfahren wird am 14.10.2015 eröffnet. Rechtsanwalt R vertritt die A-GmbH im Insolvenzverfahren. Das Verfahren wird am 14.08.2016 aufgehoben. Die Insolvenzmasse beläuft sich bei Beendigung des Verfahrens auf 170.000 €. Rechtsanwalt R kann in diesem Fall nach § 28 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 1 GKG aus dem Wert der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens50) folgende Gebühren berechnen:
|
Beispiel 2 |
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|