10/4.9 Fallbeispiel

Autoren: Hergenröder/Pflüger

Beispiel

Rechtsanwalt P vertritt den Schuldner S im Eröffnungs- und anschließenden Insolvenzverfahren. Auftragsgemäß legt er für S einen Unternehmensinsolvenzplan vor, welcher die Sanierung des Unternehmens zum Ziel hat. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen werden darin unter Berücksichtigung der Rechte der Insolvenzgläubiger und Absonderungsberechtigten dargestellt. Der Wert des Unternehmens beträgt 100.000 €. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf 200.000 €. Der Wert der Insolvenzmasse beträgt bei Beendigung des Verfahrens 150.000 €.

Rechtsanwalt P kann berechnen:

1. Für die Tätigkeit im Eröffnungs- und Insolvenzverfahren

Gegenstandswert gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 RVG

150.000 €

1,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3313 VV RVG

1.937 €

1,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3317 VV RVG

1.937 €

2. Für die Tätigkeit im Verfahren über den Insolvenzplan