10/5.1 Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Autoren: Hergenröder/Pflüger

10/5.1.1 Teleologie der Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Durch die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (siehe Teil 10/6) nebst Restschuldbefreiung sollte insbesondere zahlungsunfähigen Privatpersonen die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Schuldenlast auch ohne Zustimmung der Gläubiger loszuwerden. Normativen Ausdruck hat diese Intention in § 1 Satz 2 InsO gefunden, in welchem es heißt: "Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien." Mit der Restschuldbefreiung räumt der Gesetzgeber redlichen Schuldnern eine realistische Chance ein, bei entsprechendem Wohlverhalten nach einem überschaubaren Zeitraum frei von Schulden leben zu können (§ 286 InsO). Soweit natürliche Personen ein Regelinsolvenzverfahren (siehe Teil 10/3) durchlaufen müssen, steht ihnen auch in diesem die Restschuldbefreiung offen.

10/5.1.2 Notwendigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags

Antragserfordernis