Autoren: Hergenröder/Pflüger |
Durch die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (siehe Teil 10/6) nebst Restschuldbefreiung sollte insbesondere zahlungsunfähigen Privatpersonen die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Schuldenlast auch ohne Zustimmung der Gläubiger loszuwerden. Normativen Ausdruck hat diese Intention in §
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