10/7.4.3 Abgeltungsbereich der Terminsgebühr

Autor: Hergenröder

Die Terminsgebühr ist eine Pauschgebühr. Durch diese werden die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Termins sowie die Teilnahme an diesem abgegolten. Dies gilt auch, wenn mehrere Termine stattfinden.