Autor: Eitel |
Für die anwaltliche Gebührenberechnung in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen finden sich die maßgeblichen Regelungen des Gebührenverzeichnisses in Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 des Vergütungsverzeichnisses (Nr. 3311, 3312 VV RVG).1)
In Nr. 3311 VV RVG werden in den einzelnen Gebührentatbeständen unterschiedliche anwaltliche Tätigkeiten im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren aufgelistet und differenziert hinsichtlich
der Art des Verfahrens (Zwangsversteigerung oder -verwaltung), |
des Verfahrensabschnitts (Versteigerungsverfahren im eigentlichen Sinne, Verteilungsverfahren, Vollstreckungsschutz) und |
der vom Anwalt vertretenen Auftraggeber (Antragsteller oder Beteiligter).2) |
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