10/8.1.1 Allgemeines

Autor: Eitel

Für die anwaltliche Gebührenberechnung in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen finden sich die maßgeblichen Regelungen des Gebührenverzeichnisses in Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 des Vergütungsverzeichnisses (Nr. 3311, 3312 VV RVG).1)

Differenzierungen

In Nr. 3311 VV RVG werden in den einzelnen Gebührentatbeständen unterschiedliche anwaltliche Tätigkeiten im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren aufgelistet und differenziert hinsichtlich

der Art des Verfahrens (Zwangsversteigerung oder -verwaltung),

des Verfahrensabschnitts (Versteigerungsverfahren im eigentlichen Sinne, Verteilungsverfahren, Vollstreckungsschutz) und

der vom Anwalt vertretenen Auftraggeber (Antragsteller oder Beteiligter).2)