10/8.4.2 Entstehen der Terminsgebühr

Autor: Eitel

Auftrag zur Teilnahme an Versteigerungstermin

Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr ist ein Auftrag eines Beteiligten i.S.v. § 9 ZVG an den Rechtsanwalt, an einem Versteigerungstermin teilzunehmen. Genügend ist für die Entstehung der Terminsgebühr die Anwesenheit des Rechtsanwalts während irgendeines - auch kurzen - Zeitintervalls des vom Aufruf der Sache nach § 66 ZVG bis zum Schluss der Versteigerung nach § 73 ZVG andauernden Versteigerungstermins.12) Nicht erforderlich für den Anfall der Terminsgebühr ist dagegen die Anwesenheit während des gesamten Termins oder eine über diese bloße physische Präsenz hinausgehende aktive Tätigkeit des Rechtsanwalts in diesem Termin. Nicht notwendig für den Anfall der Terminsgebühr ist also z.B.