10/8.5.4 Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Autor: Eitel

Zugunsten des Rechtsanwalts kann eine Hebegebühr entstehen.

Beispiel

Einem Rechtsanwalt, der einen Schuldner vertritt, wird der Übererlös aus der Versteigerung auf das Anwaltskonto überwiesen und vom Anwalt an den Schuldner ausgezahlt.

Die Hebegebühr ist nach Nr. 1009 VV RVG zu berechnen und entsteht gesondert neben den Gebühren nach Nr. 3311, 3312 VV RVG.22)

21)

Bei diesem Gebührentatbestand gab es durch das 2. KostRMoG, abgesehen von einer redaktionellen Änderung (Ersatz des Wortes "EUR" durch "€"), keine Änderungen. Vgl. Mayer, Das neue Gebührenrecht in der anwaltlichen Praxis, 2013, S. 85.

22)

AnwK-RVG/Wolf, 7. Aufl. 2014, VV 3311-3312 Rdnr. 22; Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, VV 3311, 3312 Rdnr. 26.