Autor: Stollenwerk |
In Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG (Nr. 6100-6102 VV RVG) wird die Vergütung des Rechtsanwalts in
Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ( |
Verfahren nach dem |
Neben Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG sind auch die Vorschriften über die Bewilligung einer Pauschgebühr (§§ 42, 51 RVG) anwendbar.
Eine Grundgebühr (vgl. Nr. 4100 VV RVG) fällt bei den in Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG geregelten Tätigkeiten nicht an.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|