Autor: Stollenwerk |
Der Rechtsanwalt, dessen Hilfe sich der Verfolgte oder Verurteilte in jeder Lage des Verfahrens bedienen kann (§
Für die Tätigkeit als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verfahren, für das sich die Gebühren nach diesem Teil 6 VV RVG bestimmen, entstehen die gleichen Gebühren wie für einen Verfahrensbevollmächtigten in diesem Verfahren (Vorbem. 6 Abs. 1 VV RVG).
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|