11/2.1 Verfahrensgegenstand und Regelungsgehalt

Autor: Stollenwerk

Teil 6 Abschnitt 2 VV RVG (Nr. 6200-6202 VV RVG) regelt die Gebühren

in Disziplinarverfahren und

in berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht.1)

Vorbem. 6.2 Abs. 1 VV RVG regelt hierzu, dass durch die in den Unterabschnitten 1-4 vorgesehenen Gebühren die gesamte Tätigkeit abgegolten wird.

Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde außerhalb eines Disziplinarverfahrens

betraut, erhält er seine Vergütung nach Teil 3 VV (Vorbem. 6.2 Abs. 3 VV ).