Autor: Stollenwerk |
Teil 6 Abschnitt 2 VV RVG (Nr. 6200-6202 VV RVG) regelt die Gebühren
in Disziplinarverfahren und |
in berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht.1) |
Vorbem. 6.2 Abs. 1 VV RVG regelt hierzu, dass durch die in den Unterabschnitten 1-4 vorgesehenen Gebühren die gesamte Tätigkeit abgegolten wird.
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