Autor: Stollenwerk |
Jede Maßnahme, bei der eine Person gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit insbesondere in einer abgeschlossenen Einrichtung, wie einem Gewahrsamsraum oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses, die Freiheit entzogen wird (§ 415 Abs. 2 FamFG), tangiert Art. 104 Abs.
Das Gesetz unterscheidet zwischen den Freiheitsentziehungen i.S.d. § 415 Abs. 1 FamFG und den davon bundesrechtlich abweichend geregelten1) Unterbringungen (§§ 312, 151 Nr. 6 FamFG).
1) | Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl. 2009, § |
Die Abschiebungshaft dient entweder der Vorbereitung der Abschiebung, wenn die Ausweisung zu erwarten ist, oder sie dient der Sicherung der Abschiebung.
Die Inhaftierung ist auch möglich, wenn zu besorgen ist, dass sich der Ausländer seiner Zurückschiebung (§
Zur Durchsetzung der räumlichen Beschränkung i.S.d. §
Die Bundespolizei kann eine volljährige Person nach §
des Schutzes vor sich selbst, |
der Durchsetzung einer Platzverweisung, |
der Verhinderung von weiteren Straftaten |
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|