11/3.7 (Erstmalige) Anordnung der Maßnahme (Nr. 6300, 6301 VV RVG)

Autor: Stollenwerk

11/3.7.1 Verfahrensgebühr (Nr. 6300 VV RVG)

11/3.7.1.1 Gebührenentstehung und -abgeltung

Entstehung

Die Verfahrensgebühr entsteht mit der Aufnahme der ersten Information nach Abschluss des Mandatsvertrags3)

bzw. nach erfolgter Beiordnung. In der gleichen Angelegenheit entsteht sie nur einmal.

Abgeltungsbereich

Durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten abgegolten mit Ausnahme der mit der Teilnahme an gerichtlichen Terminen zusammenhängenden Tätigkeiten. Dies sind insbesondere:

Akteneinsicht,

Beratung allgemeiner Natur,

Besprechungen mit dem Mandanten, dem Betreuer, dem Arzt, den Verfahrensbeteiligten und Dritten,

Besuche des Mandanten in der Einrichtung,

Ermittlungen,

Informationsbeschaffung,

Prüfung ärztlicher Stellungnahmen/Gutachten,

Schriftwechsel,

Terminswahrnehmung (außergerichtlich).

3)

OLG München, Beschl. v. 14.12.2005 - 33 Wx 205/05, OLGR München 2006, 122 = NJW-RR 2006, 931.

11/3.7.1.2 Gebührenhöhe

Dem Bevollmächtigten steht ein Gebührenrahmen von 40 €-470 € zur Verfügung; der Pflichtbeistand erhält eine Festgebühr i.H.v. 204 €.

11/3.7.2 Terminsgebühr (Nr. 6301 VV RVG)

11/3.7.2.1 Gebührenentstehung und -abgeltung

Anhörung