1/2.2 Ausgestaltung

Autor: Senger-Sparenberg

Das Mandatsverhältnis verpflichtet den Rechtsanwalt, in jedem Stadium der Bearbeitung einer ihm übertragenen Rechtssache ausschließlich und nach besten Kräften die Interessen des Mandanten in jeder Richtung zu wahren, insbesondere den Mandanten bestmöglich zu beraten und zu vertreten, ihn vor Schaden und anderen Nachteilen zu bewahren und ihn über den Fortgang der Rechtssache unterrichtet zu halten. Inhalt dieser Pflicht, auch zu umfassender Aufklärung, Rechtsprüfung und möglichst erschöpfender Belehrung, ist ebenfalls, zur Erreichung des vom Mandanten Gewollten den kostengünstigsten Weg zu wählen.