12/2.16 Vermögensverwalter, Hausverwalter, WEG-Verwalter

Autoren: Pflüger/Senger-Sparenberg

Eine gesetzliche Regelung oder auch nur eine Empfehlung fehlen. Anhaltspunkte für die Vergütung eines Vermögensverwalters können die Vergütungssätze für einen Testamentsvollstrecker sein. Für die Hausverwaltung wird eine Vergütung zwischen 5 und 10 % der Bruttomiete als angemessen anzusehen sein. Für den WEG -Verwalter sind im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus die Vorschriften der §§ 26 Abs. 2 und 3, 41 Abs. 2 der Zweiten zu beachten, ansonsten werden Verwaltervergütungen von 300 € pro Wohnung und Jahr und 30 € pro Garage und Jahr, je nach Lage des Falls auch mehr, als angemessen angesehen. Nimmt der -Verwalter einen Gerichtstermin wahr, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung die Entschädigung unabhängig von Regelungen im Verwaltervertrag auf den Höchstbetrag des § begrenzt. Für das Verwalterhonorar haftet jeder einzelne Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner.