Autoren: Pflüger/Senger-Sparenberg |
Eine gesetzliche Regelung oder auch nur eine Empfehlung fehlen. Anhaltspunkte für die Vergütung eines Vermögensverwalters können die Vergütungssätze für einen Testamentsvollstrecker sein. Für die Hausverwaltung wird eine Vergütung zwischen 5 und 10 % der Bruttomiete als angemessen anzusehen sein. Für den WEG -Verwalter sind im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus die Vorschriften der §§
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|