Autoren: Pflüger/Senger-Sparenberg |
Der nach § 779 Abs. 2 ZPO für den Erben eines während der Vollstreckung verstorbenen Schuldners bestellte Vertreter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung entsprechend Nr. 3309 bzw. Nr. 3311 VV RVG.
Der Liquidator eines Vereins (§ 48 BGB), einer OHG (§ 146 HGB), einer GmbH (§
Der Anwalt als Vorstand einer Aktiengesellschaft wird nach §
Der nach §
Nicht dem Betrieb angehörende Mitglieder einer Einigungsstelle nach dem
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