Autor: Senger-Sparenberg |
Begibt sich der Rechtsanwalt in Ausführung des ihm erteilten Auftrags zur Ausübung einer Anwaltstätigkeit außerhalb der politischen Gemeindegrenzen des Orts seiner Kanzlei oder seines Wohnsitzes (Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG),24) dann hat er gegen seinen Auftraggeber einen Anspruch auf Ersatz der dabei anfallenden Kosten.25) Den Umfang dieses Ersatzes regeln Nr. 7003-7006 VV RVG.
Der Rechtsanwalt darf für Geschäftsreisen regelmäßig das eigene Kraftfahrzeug (§
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