Autor: Senger-Sparenberg |
Gewährt der Gläubiger, statt sofortige Erfüllung eines fälligen, rechtshängigen oder bereits - gar rechtskräftig - titulierten Anspruchs zu verlangen, dem Schuldner auf dessen Bitte und gegen dessen Anerkenntnis und Einhaltung bestimmter Bedingungen
Stundung oder |
Ratenzahlung oder |
Vollstreckungsverzicht oder |
einen Nachlass auf Hauptanspruch, Zinsen und/oder Kosten oder |
Verzicht auf die Erwirkung eines Titels oder |
ähnliche Erfüllungserleichterungen |
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