2/4.2 Außergerichtliche Vertretung

Autor: Senger-Sparenberg

Geschäftsgebühr

Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens von 0,5-2,5, mehr als 1,3 aber nur, wenn seine Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (Nr. 2300 VV RVG). Beschränkt sich der Auftrag auf ein einfaches Schreiben, beträgt die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nur 0,3 (Nr. 2301 VV RVG).1)

Sozialrecht

In sozialrechtlichen Angelegenheiten beträgt der Betragsrahmen für die Geschäftsgebühr 50-640 € (Nr. 2302 VV RVG). Auch dann, wenn der Rechtanwalt eine private Pflegeversicherung außergerichtlich anwaltlich vertritt, fallen Betragsrahmengebühren an.2)

Überprüfung eines Vertragsentwurfs