Autor: Senger-Sparenberg |
Abrechnungsbeispiel 11. Beweisverfahren ohne Terminswahrnehmung Es wird ein Beweisverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Höhe eines Bauschadens durchgeführt. Der Rechtsanwalt nimmt an einem vom Sachverständigen durchgeführten Termin nicht teil. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt. |
Abrechnungsbeispiel 22. Beweisverfahren mit Terminswahrnehmung Der Rechtsanwalt erwirkt eine selbständige Beweisaufnahme wegen eines Baumangels von 25.000 € und nimmt den vom gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin wahr.
Abrechnungsbeispiel 33. Beweisverfahren mit Terminswahrnehmung nach geringerem Wert |
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