3/7.1 Entstehen der Verfahrensgebühr

Autor: Senger-Sparenberg

Die Verfahrensgebühr ist eine Betriebsgebühr, d.h. das Entgelt für das Betreiben des Verfahrens. Nach Abs. 2 der Vorbem. 3 VV RVG entsteht die Verfahrensgebühr für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts im gerichtlichen Verfahren einschließlich der Information. Sie setzt die wirksame und bedingungslose Erteilung eines Prozess- bzw. Verfahrensauftrags durch den Auftraggeber an den Anwalt voraus. Mit der Verfahrensgebühr ist auch die Tätigkeit im Rahmen eines Beweisaufnahmeverfahrens abgegolten. Sie findet sich funktionell nur begrenzt in der Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines vom gerichtlich bestellten Sachverständigen bestimmten Termins wieder sowie in besonderen Fällen in der Zusatzgebühr für umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV RVG).1)

Die Verfahrensgebühr entsteht regelmäßig mit der Entgegennahme der ersten Information im Rahmen des Auftrags. Es ist ausreichend, wenn der Rechtsanwalt irgendeine Tätigkeit zur Ausführung des prozessbezogenen Auftrags entfaltet. Es kommt also nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt bereits nach außen oder gegenüber dem Gericht aufgetreten ist.2)