3/7.7 Verfahrensgebühr bei Verfahrensverbindung und Verfahrenstrennung

Autor: Senger-Sparenberg

Siehe hierzu Teil 3/20.1.3 mit Abrechnungsbeispielen.

Zu beachten ist, dass der Rechtsanwalt im Fall einer Aufteilung des ursprünglichen Rechtsstreits in zwei getrennte Verfahren ein Wahlrecht bezüglich der Geltendmachung der Gebühren hat; entweder kann er die vor der Prozesstrennung entstandenen Gebühren nach dem Gesamtstreitwert geltend machen, oder er berechnet die Gebühren, die nach der Prozesstrennung gemäß den Einzelwerten der Verfahren entstehen.146)

146)

OLG Schleswig, Beschl. v. 26.03.2018 - 9 W 28/18, RPfleger 2018, 570 f.