7/1.5 Missbrauchsgebühr

Autor: Herrmann

Eine Übersicht über die Rechtsanwaltsgebühren im Verfassungsbeschwerdeverfahren wäre nicht vollständig, würde nicht auch kurz auf die Missbrauchsgebühr1)

eingegangen werden. Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich gerichtskostenfrei (vgl. § 34 Abs. 1 ). Das Gericht kann jedoch eine Missbrauchsgebühr festsetzen. Gemäß §  Abs.   kann das Bundesverfassungsgericht (dem Beschwerdeführer) eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Art.  Abs.    einen Missbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§  ) missbräuchlich gestellt wurde. Das Bundesverfassungsgericht muss es nach seiner Auffassung nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit substanzlosen Verfassungsbeschwerden leichtfertig überzogen wird und schließlich auch Grundrechtsschutz nicht mehr gewähren kann, wenn dies angezeigt ist.