7/2.9 Auslagen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten

Autor: Herrmann

Die Auslagen auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren sind in Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Mit der Vorbem. 7 Abs. 1 Satz 1 VV RVG wurde §  25 Abs.  1 BRAGO übernommen, sodass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten sind. Satz 2 dieser Vorbemerkung stellt klar, dass §  675 i.V.m. §  670   BGB über den Ersatz von Aufwendungen grundsätzlich anwendbar bleibt.

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