7/3.1 Vergütungsvorschriften

Autor: Herrmann

§ 38 RVG

Die Vergütung des Rechtsanwalts in Verfahren vor den Europäischen Gerichten, also dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gericht I. Instanz (EuG) mit Sitz in Luxemburg und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg, ist nur rudimentär im (nationalen) RVG geregelt. Allein in § 38 RVG findet sich eine Regelung für die Vertretung in einem Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 234 EGV vor dem EuGH. Ansonsten ist zwar teilweise die Möglichkeit der Erstattung geregelt (vgl. z.B. Art. 41 EMRK), die Höhe der anwaltlichen Vergütung hängt aber von der Ausübung des gerichtlichen Ermessens ab.