7/3.2 Verfahren vor dem EuGH

Autor: Herrmann

Vorabentscheidungsverfahren

Am ehesten wird der deutsche Rechtsanwalt mit einer Tätigkeit auf europäischer Ebene konfrontiert, wenn das von ihm angerufene nationale Gericht eine Entscheidung des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 234 EGV einholt. Nach dieser Vorschrift können die nationalen Gerichte Fragen über die Auslegung des EG-Vertrags, über die Gültigkeit und die Auslegung aller Handlungen der Organe der Gemeinschaft dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegen; wenn die Gerichte letztinstanzlich entscheiden, müssen sie vorlegen.

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