8/4.4 Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV RVG)

Autor: Weitbrecht

Zur Vertretung mehrerer Auftraggeber im Verwaltungsverfahren siehe zunächst Teil 8/2.5.

Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber37)

im gerichtlichen Verfahren, wird seine Tätigkeit erhöht vergütet, indem der Mindest- und der Höchstbetrag des Rahmens um 30 % erhöht werden.

Beispiel 1

Der Anwalt klagt erstinstanzlich Hinterbliebenenrente für die Witwe und einen Waisen ein und begründet mit durchschnittlichem Aufwand die Klage. Es soll eine Verfahrensgebühr als Mittelgebühr (unter Vernachlässigung erhöhender Kriterien) entstehen:

Untere Grenze: 50 € + 30 %

65,00 €

Obere Grenze: 550 € + 30 %

715,00 €

Summe:

780,00 €

Mittelgebühr: (statt 300 €)

390,00 €

Beispiel 2

Vertretung von zwei Auftraggebern, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, in einem Verfahren auf Kostenzusage für eine andere Wohnung.38)

Nach Erledigung wurden Kosten des Widerspruchsverfahrens wie folgt zur Erstattung beantragt:

Verfahrensgebühr (Nr. 2303 VV RVG)

50,00 € + 30 % = 65,00 €

640,00 + 30 % = 832,00 €

Mittelwert: 416,00 €

Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG)

20,00 €

Zwischensumme

436,00 €

19 % MwSt. (Nr. 7008 VV RVG)

82,84 €

Gesamt

518,84 €