Autor: Senger-Sparenberg |
Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erhält der Rechtsanwalt die in §§
Die Vorschriften der
Eine Legaldefinition des Umfangs solcher Hilfeleistung ist in §
Die
PraxistippDer mandatierte Rechtsanwalt ist - sofern er kein Fachanwalt für Steuerrecht ist - bei einem eingeschränkten Mandatsauftrag nicht verpflichtet, Beratung und Belehrung in steuerrechtlichen Fragen, die mit dem Mandatsauftrag zusammenhängen können, abzugeben.3) |
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