9/7.1 Beratungshilfe

Autor: Senger-Sparenberg

Beratung und Vertretung in Steuersachen werden im Katalog der beratungshilfefähigen Angelegenheiten (§ 2 Abs. 2 BerHG) nicht aufgeführt. Daraus wurde geschlossen, dass Beratungshilfe auf dem Gebiet des Steuerrechts nicht gewährt werden könne. Diesen Ausschluss des Steuerrechts aber hat das BVerfG1)

für verfassungswidrig erklärt.

1)

BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06, BVerfGE 122, 39 = NJW 2009, 209 = AnwBl 2008, 874.