B. Besondere Wertansätze

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Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

50 % der rückständigen Steuerbeträge, jedoch nicht mehr als 500.000 €40)

Abrechnungsbescheid

Höhe des streitigen Steueranspruchs

Bei Streit über die Zahlungsverjährung Nennbetrag sämtlicher Forderungen (einschließlich Nebenleistungen41)

)

Erteilung eines Abrechnungsbescheids als solchen: Auffangstreitwert

Akteneinsicht

Auffangstreitwert

Anhörungsrüge

Gerichtsgebühr beträgt streitwertunabhängig 60 €, sofern die Rüge in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen wird

Arrestanordnung

50 % der Arrestsumme42)

Aufrechnung

bei Streit um den Bestand bzw. die Höhe der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung: streitige Gegenforderung43)

bei Streit nur um die Zulässigkeit der Aufrechnung: 10 % der zur Aufrechnung gestellten Steuerforderung44)

Ausfuhrerstattung

Ausfuhrnachweis: Auffangstreitwert

Fristverlängerung hinsichtlich des Nachweises der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten: Auffangstreitwert

Gewährung: beantragter Erstattungsbetrag

Rückforderung: streitiger Rückforderungsbetrag

Sanktion: streitiger Sanktionsbetrag