Autor: Senger-Sparenberg |
Scheidet eine Partei aus einem Rechtsstreit aus und vertritt derselbe Anwalt auch die dafür eintretende neue Partei (Parteiwechsel), liegt gebührenrechtlich eine Angelegenheit vor, mit der Folge, dass der beide Parteien vertretende Anwalt nur eine Gesamtvergütung erhält, gleichgültig, ob er die beiden Parteien - sei es auch nur für kurze Zeit - nebeneinander oder nur zeitlich hintereinander vertritt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|