Vorbemerkungen

Autor:

Der Streitwertkatalog enthält eine Zusammenstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung. Er versteht sich vor dem Hintergrund der seit dem 01.01.2002 ausgeschlossenen Streitwertbeschwerde2)

an den Bundesfinanzhof als Beitrag zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung und folgt mit dieser Intention den bereits für die Verwaltungsgerichtsbarkeit3) und Sozialgerichtsbarkeit4) vorliegenden Streitwertkatalogen.

Der Streitwertkatalog erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit. Mit den in diesem Katalog angegebenen Werten werden - soweit diese nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen - lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die verbindliche Festsetzung des im Einzelfall zutreffenden Streitwerts obliegt allein dem zuständigen Gericht.

Entsprechend dem Grundgedanken des Katalogs sind i.d.R. Richtwerte und keine Rahmenwerte angegeben worden.