Autorin: Kestler |
Wer ohne rechtswirksame letztwillige Verfügung verstirbt, wird gem. §§
Ob zur Zeit des Erbfalls ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erben und Erblasser besteht, bestimmt sich nach den Vorschriften des Familienrechts. §
Wie bei leiblichen Kindern kann durch Adoption ein umfassendes Verwandtschaftsverhältnis entstehen. Dabei kennt das Gesetz die Adoption Minderjähriger nach §§
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