Autorin: Kestler |
Unabhängig davon, ob einer oder mehrere Vermögensgegenstände übergeben werden und unabhängig davon, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt, sollte der Übergeber sich Folgendes gründlich überlegen:
![]() | Will ich mich jetzt oder erst bei meinem Ableben von meinem Besitz trennen? |
![]() | Zu welchen Bedingungen soll die Übergabe erfolgen? |
Eine besondere Rolle spielt natürlich auch die Frage, an wen welcher Vermögensgegenstand übergeben werden soll. Nicht selten wird hierüber auch nach erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten entschieden, um bestehende Freibeträge umfangreich ausnutzen zu können.
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