Autorin: Kestler |
Die elterliche Sorge umfasst nach §
Möchte der Erblasser nicht, dass beide Eltern oder auch nur ein Elternteil für das minderjährige Kind das ihm Zugedachte (Erbe, Vermächtnis oder Pflichtteil) verwalten, so kann er sie/ihn durch eine letztwillige Verfügung i.S.v. §
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