LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 12.07.2007
L 6 AS 378/07 ER
Normen:
SGB I § 60 § 66 ; SGB II § 9 ;
Vorinstanzen:
SG Braunschweig, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 AS 702/07 ER

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Versagung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung, Vorlage von Kontoauszügen

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.07.2007 - Aktenzeichen L 6 AS 378/07 ER

DRsp Nr. 2008/8989

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Versagung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung, Vorlage von Kontoauszügen

Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für nicht wahrheitsgemäße Angaben von Hilfesuchenden ist das Verlangen, Einsicht in die Kontoauszüge des zurückliegenden Jahres zu nehmen, eine durch § 60 SGB I nicht gedeckte Ermittlungstätigkeit. Ohne jeden Anhaltspunkt für nicht wahrheitsgemäße Angaben der Antragsteller genügt jedenfalls bei einem Fortzahlungsantrag die Vorlage aktueller Kontoauszüge. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 60 § 66 ; SGB II § 9 ;
Vorinstanz: SG Braunschweig, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 AS 702/07 ER