FG Nürnberg, vom 20.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen IV 277/2004
Ausführungszeitpunkt einer Zuwendung bei der Schenkung eines im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH neu entstehenden Geschäftsanteils
BFH, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen II R 54/07
DRsp Nr. 2010/4249
Ausführungszeitpunkt einer Zuwendung bei der Schenkung eines im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH neu entstehenden Geschäftsanteils
Ist das FA bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere freigebige Zuwendungen erkennbar davon ausgegangen, es liege eine einheitliche Zuwendung vor, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids.
Da die Schenkungsteuer bei Schenkungen unter Lebenden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2ErbStG mit dem Eintritt des Leistungserfolges entsteht, ist bei der Schenkung eines Geschäftsanteils, der im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH erst neu entsteht, die Zuwendung nicht vor der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, die Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kapitalerhöhung ist, ausgeführt (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454, und vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26; Moench/Weinmann, Erbschaft- und Schenkungsteuer, § 9ErbStG Rz 23).