Die Beklagte betreibt je einen Schlachthof in Schleswig und in Husum. Bis März 1990 wurden sowohl in Schleswig als auch in Husum Rinder, Kälber und Schweine geschlachtet. Dafür war in Schleswig ein Rinder- und ein Schweineschlachtband vorhanden. Geschlachtet wurden jeweils nur Rinder und Kälber oder Schweine.
Seit dem 1. April 1990 werden in Schleswig nur noch Schweine geschlachtet, in Husum nur noch Rinder und Kälber. Dabei werden die früher nach Husum anzuliefernden Schweine jetzt nach Schleswig und die für Schleswig anzuliefernden Rinder und Kälber nach Husum angeliefert. In Schleswig wurde anstelle des Rinderschlachtbandes ein neues Schweineschlachtband montiert, das frühere Schweineschlachtband stillgelegt.
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