Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 05.02.2014
S 7200.1.1-20/5 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 05.02.2014 (S 7200.1.1-20/5 St33) - DRsp Nr. 2014/80120

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 05.02.2014 - Aktenzeichen S 7200.1.1-20/5 St33

DRsp Nr. 2014/80120

Umsatzsteuer; Notdienstpauschale für Apotheken nach dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) als echter Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt;

Gesetzliche Grundlagen

Mit Wirkung zum 01. August 2013 ist das Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) vom 15. Juli 2013 (BGBl 2013 I S. 2420) in Kraft getreten. Durch entsprechende Änderungen des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG), des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde eine Notdienstpauschale für Apotheken eingeführt.

Zuschuss für Notdienst aus einem Fonds

Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent bei Arzneimitteln