Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 06.07.2009
S 1922.1.1-1/7 St32/St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 06.07.2009 (S 1922.1.1-1/7 St32/St33) - DRsp Nr. 2009/80433

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 06.07.2009 - Aktenzeichen S 1922.1.1-1/7 St32/St33

DRsp Nr. 2009/80433

Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008 - I R 77/06 - (BStBl 2009 II S. …)

Mit Urteil vom 17. Juli 2008 - I R 77/06 - (BStBl 2009 II S. …) hat der BFH entschieden, dass 1. die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG auch ertragsteuerlich insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen sei, als ein Teil des Einbringungswerts in eine Kapitalrücklage eingestellt wird, 2. eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kein Teilbetrieb im Sinne von § 24 Abs. 1 UmwStG 1995 sei und 3. die so genannte Theorie der finalen Entnahme keine ausreichende gesetzliche Grundlage habe und auf einer unzutreffenden Beurteilung der Besteuerungshoheit bei ausländischen Betriebsstätten inländischer Stammhäuser beruhe.

zu 1. - Sacheinlage auch bei teilweiser Einbuchung in eine Kapitalrücklage als Veräußerungsgeschäft

Die Entscheidung des BFH widerspricht der unter Tz. 2b geäußerten Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 26. November 2004, BStBl 2004 I S. 1190), wonach bei Buchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto eine verdeckte Einlage vorliegt.

zu 2. - 100 %ige Beteiligung an Kapitalgesellschaft ist kein Teilbetrieb im Sinne von § 24 Abs. 1 UmwStG 1995